Der Fall geht auf eine Beschwerde von Advanced Micro Devices (AMD) vom 18. Oktober 2000 zurück. Am 13. Mai 2009 schloss die Europäische Kommission ihre Untersuchung im Intel-Fall mit einer förmlichen Entscheidung ab (COMP/C-3/37.990) und verhängte gegenüber Intel eine Geldbuße von EUR 1,060 Millionen.
Nach der Entscheidung hat Intel ihre marktbeherrschende Stellung bei x86-CPUs dadurch missbraucht, dass sie Computerherstellern (OEMs) Rabatte unter der Bedingung gewährte, dass sie alle oder fast alle ihrer x86-CPUs – zumindest in einem bestimmten Segment – von Intel kauften. Auch leistete Intel direkte Zahlungen an ein großes Einzelhandelsunternehmen unter der Bedingung, dass es nur Computer mit Intel-x86-CPUs vorrätig hält. Weiters gab es direkte Zahlungen an OEMs, um die Einführung bestimmter Produkte mit x86-Prozessoren von AMD zu stoppen oder zu verzögern und die entsprechenden Vertriebskanäle zu beschränken.
Der Artikel ist die deutsche Übersetzung eines englischsprachigen Beitrags in Competition Policy Newsletter 3/2009. |