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Produktcode: MR-2015-3-171
Fundstelle: MR 2015 Heft 3, 171 - 172
Autor: Entscheidung
Titel: Kein subjektives Recht eines Dritten (hier: Nachbar) auf Untersagung einer bewilligungslos betriebenen Funkanlage
Beschreibung: Möglichkeit zur Einstellung einer bewilligungslos betriebenen Funkanlage gemäß § 85a Z 4 TKG 2003 - kein subjektives Recht des Nachbarn der Liegenschaft, auf der die Funkanlage betrieben wird, dass die Fernmeldebehörde die Einstellung des Betriebs dieser Funkanlage verfügt - örtliche Zuständigkeit des Fernmeldebüros - Hauptwohnsitz - juristische Person
Normen: § 1 AVG; § 81 TKG 2003; § 85a Z 4 TKG 2003
Entscheidungen: VwGH 29.4.2015, Ro 2014/03/0081
Kategorie: Telekommunikationsrecht
Preis: EUR 4.80 (Nettopreis EUR 4.00 zzgl. 20.00 % USt.) und zzgl. Versandkosten
ISBN: 0257-3822 (MuR Wien)
Typ: Artikel PDF
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