Veröffentlichung eines Widerrufs nach § 1330 ABGB im ORF-Hörfunk
Beschreibung:
Veröffentlichung eines einem Dritten
gerichtlich aufgetragenen Widerrufs im ORF - keine Rechtsgrundlage im § 46 Abs. 2 MedienG - Ableitung der Verpflichtung des ORF aus dem Objektivitätsgebot, sofern der Widerruf eine von einem Dritten in seinen Programmen aufgestellte Tatsachenbehauptung betrifft und der Dritte dazu gerichtlich verurteilt wurde