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Produktcode: | MR-2015-3-130 |
Fundstelle: | MR 2015 Heft 3, 130 - 134 |
Autor: | Entscheidung |
Titel: | Höchstpersönlicher Lebensbereich eines Kindes - Zustimmung zur identifizierenden Berichterstattung - keine gesetzliche Vertretung |
Beschreibung: | Bericht über Sturz eines Kindes aus dem Fenster eines Kinderheims in Wien und die Folgen für die psychische Befindlichkeit des Kindes - identifizierende Berichterstattung greift in den höchstpersönlichen Lebensbereich des Kindes ein, auch wenn die Mutter ein Presseinterview zu dem Fall gegeben hat, um auf mögliche Missstände in dem Heim aufmerksam zu machen - Zustimmung zur identifizierenden Veröffentlichung über die intimsten Details kann nicht durch den gesetzlichen Vertreter, sondern nur durch die diesbezüglich einsichts- und urteilsfähige Minderjährige selbst erteilt werden. |
Normen: | § 7 MedienG |
Entscheidungen: | OLG Wien 13.05.2015, 18 Bs 63/15v - Fenstersturz des Kindes |
Kategorie: | Medienrecht (Österreich) |
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Preis: | EUR 4.80 (Nettopreis EUR 4.00 zzgl. 20.00 % USt.) und zzgl. Versandkosten |
ISBN: | 0257-3822 (MuR Wien) |
Typ: | Artikel |
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