Beschreibung: | Das fortgesetzte Gegendarstellungsverfahren hat sich auf die Einwendung der Unwahrheit der Gegendarstellung zu beschränken - dies setzt voraus, dass im vorangehenden befristeten Verfahren vom Erstgericht oder durch Berufung über alle Ausschlussgründe ausgenommen jenes der Unwahrheit der Gegendarstellung abgesprochen wird - der Autor spielt die verschiedenen Varianten der Fortsetzung im Verfahren durch und schlägt vor, dass die Frage der Zulässigkeit der Fortsetzung des Verfahrens in den Urteilsspruch aufzunehmen sei. |