Sorgfaltsmaßstab in Debatten von öffentlichem Interesse
Beschreibung:
Äußerungen eines Regisseurs, Historikers und Autors in einer Radiodebatte, mit der er einen bekannten Universitätsprofessor als ehemaligen Informanten der politischen Geheimpolizei in der kommunistischen Ära Polens bezeichnete - EGMR stellt Eingriff in die Meinungsäußerungsfreiheit durch Verurteilung des Äußernden in allen drei nationalen Instanzen fest - Maßstab einer angemessenen Sorgfalt zur Rechtfertigung des Persönlichkeitseingriffs darf nicht auf Berufsjournalisten beschränkt werden, wie dies nach der polnischen Rechtsprechung gilt.
(Übersetzung der Entscheidung aus dem Englischen durch die Redaktion)
Normen:
Art 10 EMRK; Art 23 Bürgerliches Gesetzbuch (Polen)