Beschreibung: | Das Verhältnis von Immaterialgüter- und Wettbewerbsrecht bereitet Schwierigkeiten, seit es beide Rechtsgebiete gibt. Während früher die Spannungen zwischen geistigem Eigentum und dem Wettbewerbsgedanken hervorgehoben wurden, steht heute der komplementäre Zusammenhang im Vordergrund. Hilfreich ist das bessere Verständnis der ökonomischen Zusammenhänge: Sowohl die Rechte des geistigen Eigentums als auch das Wettbewerbsrecht sollen die Innovationsanreize stärken. Für die rechtliche Beurteilung von Fällen an der Schnittstelle zwischen den beiden Materien sind hieraus die richtigen Schlussfolgerungen zu ziehen. Da kein genuiner Konflikt besteht, sind Vorrangregeln unangemessen. Die Abgrenzungsregel des „spezifischen Gegenstands“ von Immaterialgüterrechten, die immer noch durch das Europäische Wirtschaftsrecht geistert, sollte deshalb fallengelassen werden. Der Beitrag greift zwei aktuelle Anwendungsfälle des Kartellrechts des geistigen Eigentums auf (nämlich den Einsatz standardessentieller Patente im IT-Sektor und die pay for delay-Vereinbarungen in der pharmazeutischen Industrie) und macht deutlich, wie ein angemessener Ausgleich zwischen Immaterialgüter- und Wettbewerbsrecht gelingen kann. Stichworte: Kartellrechtsanwendung in den USA - Richard Posner - Robert Bork - inherency doctrine - EU-Recht - wettbewerbsbeschränkende Klauseln in Kartellverträgen - Innovationszusammenhang - Standardessentielle Patente - Pay for Delay-Vereinbarungen - Lehre vom spezifischen Gegensatnd - |