Beschreibung: | Gutachten zur Frage des Umfangs des Leistungsschutzrechts des Rundfunkunternehmers (§ 76a österr. UrhG - "Signalschutzrecht") in Bezug auf die Weitersendung, insbes. in Bezug auf Kabel - Europäisches Abkommen zum Schutz von Fernsehsendungen 1960 - das Römer Leistungsschutzabkommen und seine Umsetzung in Österreich durch die UrhG-Nov. 1972 (§ 76a UrhG) - Brüsseler Satellitenübereinkommen - UrhG-Novellen 1980 und 1989 und ihre Auswirkungen auf das Signalschutzrecht - Umsetzung der Satelliten- und Kabelrichtlinie durch die UrhG-Novelle 1996 - Info-Richtlinie - Ergebnis des Gutachtens: das Signalschutzrecht nach § 76a UrhG umfasst nicht nur die drahtlose Rundfunk-Weitersendung, sondern auch die Weitersendung über Kabelnetze
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