Beschreibung: | Seit dem 1. 7. 2007 hatte im EU-Ministerrat die Debatte zur Patentreform erheblich an Fahrt aufgenommen. Am 28.5.2009 konnte sich der Rat darauf verständigen, den EuGH um Erstattung eines Gutachtens zur Vereinbarkeit des geplanten Übereinkommens zur Schaffung einer einheitlichen Patentgerichtsbarkeit mit dem EG-Vertrag zu ersuchen. Der schwedischen Rats-Präsidentschaft war es dann schließlich am 4.12.2009 vergönnt, mit der einstimmigen Verabschiedung von Ratsschlussfolgerungen zur Patentreform sowie eines „general approach“ zur Verordnung über das einheitliche EU-Patent die EU-Patentreform erheblich voranzubringen.
Im Gegensatz zu früheren, gescheiterten Reformanstrengungen verfolgt die angestrebte „Vertiefung des Patentsystems“ das Konzept eines „Paketgeschäfts“. Hierzu wurden langwierig ausgefeilte Gesetzes- und Abkommenstexte erstellt, die sich in ein sorgfältig austariertes globales Kompromisspaket einfügen. Im Vordergrund stehen die Bestimmungen eines „gemischten“ Abkommens zur künftigen gemeinsamen Patentgerichtsbarkeit sowie die EU-Regelungen zum einheitlichen EU-Patent. Hinzu treten Regelungen zu einer Zusammenarbeit einzelstaatlicher Patentämter mit dem Europäischen Patentamt und, soweit für die Umsetzung des Gesamtkonzepts erforderlich, eine Revision des EPÜ. |