Gegendarstellung - befristetes Verfahren - Abweisung des Anspruchs auf Geldbuße, wenn der Antrag auf Anordnung der Veröffentlichung einer Gegendarstellung aus zumindest einem anderen Grund als jenem der eingewandten Unwahrheit der Gegendarstellung abgewiesen wurde - nachträgliche Fortsetzung des Verfahrens - Voraussetzungen - Vorliegen aller der Gegendarstellung entgegenstehender Ausschlussgründe (mit Ausnahme der Unwahrheit) muss rechtskräftig verneint worden sein - teilweise unwahre Gegendarstellung: keine Pflicht zur Veröffentlichung des wahren Teils, wenn die einzelnen Thesen inhaltlich voneinander nicht trennbar sind |