Beschreibung: | Schutz des höchstpersönlichen Lebensbereichs - Behauptung in einem Zeitungsartikel als Vermutung, dass jemand in einem Pornofilm mitgewirkt hat - Ehrenbeleidigung - Eingriff in Privatsphäre - jede Person kann ihren höchstpersönlichen Lebensbereich selbst individuell abgrenzen, indem sie bestimmte Umstände in die Öffentlichkeit trägt, andere aber nicht - Behauptung, dass jemand die Prostitution ausübt |