Nachträgliche Mitteilung über den Ausgang des Strafverfahrens
Beschreibung:
Anspruch nach § 10 MedienG auf nachträgliche Mitteilung über den Ausgang eines Strafverfahrens - Verhältnis zur Gegendarstellung - Pflicht zur Veröffentlichung einer nachträglichen Mitteilung kann durch die Veröffentlichung einer redaktionellen Mitteilung (§ 11 Abs 1 Z 8, § 12 Abs 2 MedienG) beseitigt werden - in der redaktionellen Mitteilung ist eine Bezugnahme auf die Primärveröffentlichung nicht erforderlich