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Produktcode: MR-2014-4-181
Fundstelle: MR 2014 Heft 4, 181 - 184
Autor: Entscheidung
Titel: Bericht über sexuelle Orientierung einer Person - Vermutung der Zustimmung zur Veröffentlichung - Facebook
Beschreibung: Sexuelle Orientierung einer Person (hier: lesbische Neigung) zählt zum höchstpersönlichen Lebensbereich - durch die Offenbarung der sexuellen Neigung in einem Gespräch in einem mit 5 Personen besetzten PKW wird diese nicht allgemein bekannt und verbleibt im höchstpersönlichen Schutzbereich - Einordnung von Äußerungen auf Facebook als öffentlich bzw. nicht öffentlich - nicht alle Facebook-Einträge treten  automatisch auch aus dem höchstpersönlichen Lebensbereich hinaus - Veröffentlichung in einer Zeitung ist damit nicht mitumfasst
Normen: § 7 MedienG
Entscheidungen: OLG Wien 11.06.2014, 17 Bs 125/14b - Lesbe
Kategorie: Medienrecht (Österreich)
Preis: EUR 4.80 (Nettopreis EUR 4.00 zzgl. 20.00 % USt.) und zzgl. Versandkosten
ISBN: 0257-3822 (MuR Wien)
Typ: Artikel PDF
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