Wettbewerbsvorsprung durch Rechtsbruch - Wegfall der Wiederholungsgefahr
Beschreibung:
Der Betrieb einer der gewerbebehördlichen Genehmigungspflicht unterliegenden Anlage vor Erlassung des Genehmigungsbescheides bzw. vor Rechtskraft des Genehmigungsbescheides bei gleichzeitigem Verstoß gegen behördliche Auflagen ist der lauterkeitsrechtlichen Fallgruppe "Wettbewerbsvorsprung durch Rechtsbruch" zuzuordnen.