Veröffentlichung einer Mitteilung – Kostenersatz – mündliche Verhandlung
Beschreibung:
Vor Bestimmung der vom Antragsteller dem Antragsgegner zu ersetzenden Kosten für die Veröffentlichung zB. einer Mitteilung nach § 8a Abs 5 MedienG muss keine mündliche Verhandlung stattfinden.