Nachträgliche Mitteilung über den Ausgang des Strafverfahrens - Notwendigkeit der Vorlage einer Ausfertigung der das Verfahren beendigen Entscheidung - Pflicht zur Veröffentlichung einer nachträglichen Mitteilung
besteht dann nicht, wenn vor Einlangen eines darauf
gerichteten Veröffentlichungsbegehrens bereits eine gleichwertige redaktionelle Mitteilung veröffentlicht worden ist
gleichwertige redaktionelle Mitteilung veröffentlicht worden
ist.
Normen:
§ 10 Abs 3 MedienG; § 11 Abs 1 Z 8 MedienG
Entscheidungen:
OGH 19.03.2014, 15 Os 70/13b (15 Os 71/13z, 15 Os 19/14d, 15 Os 20/14a)