Besprechung der folgenden Entscheidungen: (1) unken.at I: Unterlassungsansprüche gegen namensverletzende Domain (2) fluege.de: Domains als Marken - Domainmarken? (3) bestlasersorter.com: Bloße Domainregistrierung keine Irreführungshandlung; Domainweiterleitung als rechtsverletzende Benutzung (4) unken.at II: Unterlassungsanspruch gegen namensverletzende Domain beinhaltet nicht Beseitigungsanspruch (5) schladming.com II: Kein Übertragungsanspruch für „.com“-Domains (6) mobile-marketing.at: Fehlende Unterscheidungskraft; keine Firmennamensverletzung; kein Unternehmenskennzeichen |