Identitätsschutz - Eignung der Veröffentlichung, das Fortkommen des Täters unverhältnismäßig zu beeinträchtigen
Beschreibung:
Offenbarung der Identität eines eines Verbrechens verurteilten Täters (§ 7a MedienG) - Prüfung der Eignung der Veröffentlichung, das Fortkommen des Täters unverhältnismäßig zu beeinflussen - Bewertung der konkreten Tatumstände - erst danach Abwägung, ob ein rechtfertigendes überwiegendes öffentliches Interesse an der Bekanntgabe der Identität besteht.
Normen:
Art 10 EMRK; § 7a MedienG
Entscheidungen:
OGH 22.08.2012, 15 Os 11/12z, 15 Os 85/12g, 15 Os 86/12d - "Öffentlichkeitsarbeit vom Gefängnis aus"