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Produktcode: MR-2012-3-116
Fundstelle: MR 2012 Heft 3, 116 - 118
Autor: Michael Rami
Titel: Gilt § 84 StPO für die Frist des § 8a Abs 2 MedienG?
Beschreibung: Die Fristenregelung des § 84 StPO gilt auch für die Frist des § 8a Abs 2 erster Satz MedienG (selbständiger Antrag): die Frist ist nur gewahrt, wenn der selbständige Entschädigungsantrag innerhalb der Frist beim zuständigen Gericht eingebracht wird - Regeln für Fristenlauf
Kategorie: Medienrecht (Österreich)
Preis: EUR 7.20 (Nettopreis EUR 6.00 zzgl. 20.00 % USt.) und zzgl. Versandkosten
ISBN: 0257-3822 (MuR Wien)
Typ: Artikel PDF
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