Beschreibung: | Einseitiges Änderungsrecht bei Telekom-Kundenverträgen - § 25 Abs 3 TKG - Unklarheiten in der Auslegung - doppelte Prüfung der Zulässigkeit einer Entgelterhöhung am Maßstab des KSchG und des § 25 Abs 3 TKG? - Vorrang der vertraglichen Regelung - sofern eine solche fehlt, ist § 25 Abs 3 TKG allein anzuwenden |