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Produktcode: MR-2011-6-306
Fundstelle: MR 2011 Heft 6, 306 - 308
Autor: Entscheidung (Anm. G. Korn)
Titel: Bildnisschutz - Erkennbarkeit
Beschreibung: Erkennbarkeit der abgebildeten Person - Maßstab sind Personen, die ihn schon öfter gesehen haben - Rechtsfrage - Erkennbarkeit kann auch gegeben sein, wenn zwar die Gesichtszüge nicht abgebildet sind, aber die Identität aus anderen Umständen (Statur, Frisur) erschlossen werden kann
Normen: § 78 UrhG; § 503 ZPO
Entscheidungen: OGH 09.08.2011, 4 Ob 82/11d - "Polizeibeamter III"
Kategorie: Persönlichkeitsschutz (Bildnisschutz)
Preis: EUR 6.00 (Nettopreis EUR 5.00 zzgl. 20.00 % USt.) und zzgl. Versandkosten
ISBN: 0257-3822 (MuR Wien)
Typ: Artikel PDF
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