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Produktcode: | MR-2011-5-257 |
Fundstelle: | MR 2011 Heft 5, 257 - 259 |
Autor: | Entscheidung |
Titel: | Bildnisschutz - Erkennbarkeit der abgebildeten Person |
Beschreibung: | Erkennbarkeit einer nicht öffentlich bekannten Person - berechtigte Interessen iSv § 78 UrhG können nur verletzt sein, wenn der Abgebildete für Personen, die ihn schon öfter gesehen haben, erkennbar ist: das sind nicht nur Verwandte und Bekannte, sondern auch Personen aus der näheren und weiteren Nachbarschaft, die dem Abgebildeten regelmäßig oder doch häufig – auf der Straße, in Geschäften, Verkehrsmitteln udgl. – begegnet sind, ohne den Namen und die sonstigen Verhältnisse dieses Menschen zu kennen - die Abbildung des Gesichts ist für eine mögliche Verletzung des Rechtes am eigenen Bild nicht unbedingt erforderlich |
Normen: | § 78 UrhG |
Entscheidungen: | OGH 10.05.2011, 4 Ob 52/11t - Polizeibeamter II |
Kategorie: | Persönlichkeitsschutz (Österreich) |
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Preis: | EUR 4.80 (Nettopreis EUR 4.00 zzgl. 20.00 % USt.) und zzgl. Versandkosten |
ISBN: | 0257-3822 (MuR Wien) |
Typ: | Artikel |
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