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Produktcode: MR-2011-5-257
Fundstelle: MR 2011 Heft 5, 257 - 259
Autor: Entscheidung
Titel: Bildnisschutz - Erkennbarkeit der abgebildeten Person
Beschreibung: Erkennbarkeit einer nicht öffentlich bekannten Person - berechtigte Interessen iSv § 78 UrhG können nur verletzt sein, wenn der Abgebildete für Personen, die ihn schon öfter gesehen haben, erkennbar ist: das sind nicht nur Verwandte und Bekannte, sondern auch Personen aus der näheren und weiteren Nachbarschaft, die dem Abgebildeten regelmäßig oder doch häufig – auf der Straße, in Geschäften, Verkehrsmitteln udgl. – begegnet sind, ohne den Namen und die sonstigen Verhältnisse dieses Menschen zu kennen - die Abbildung des Gesichts ist für eine mögliche Verletzung des Rechtes am eigenen Bild nicht unbedingt erforderlich
Normen: § 78 UrhG
Entscheidungen: OGH 10.05.2011, 4 Ob 52/11t - Polizeibeamter II
Kategorie: Persönlichkeitsschutz (Österreich)
Preis: EUR 4.80 (Nettopreis EUR 4.00 zzgl. 20.00 % USt.) und zzgl. Versandkosten
ISBN: 0257-3822 (MuR Wien)
Typ: Artikel PDF
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