EuGH: Der Betreiber eines Internet-Marktplatzes benutzt die
Marken nicht selbst, wenn er es seinen Kunden ermöglicht, den Marken entsprechende
Zeichen auf seiner Website erscheinen zu lassen. Leistet der Betreiber jedoch aktive
Hilfestellung, kann er sich nicht auf die Ausnahme von der Verantwortlichkeit
als Provider berufen. Diese für den E-Commerce- Bereich wesentliche
EuGH-Entscheidung wird in MR-Int 3/11 kommentiert.
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