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Produktcode: MRInt-2011-2-75
Fundstelle: MR-Int 2011 Heft 2, 75 - 77
Autor: Entscheidung
Titel: Beihilfenrecht - spanischer öffentlich-rechtlicher Rundfunk (RTVE) - Werbeverbot - Einhebung spezieller Steuern zur Kompensierung des Einnahmenausfalls
Beschreibung:

Seit Ende 2009 ist es dem spanischen öffentlich-rechtlichen Rundfunk RTVE gesetzlich untersagt insbesondere Werbung als Einnahmequelle zu nutzen. In ihrem Beschluss von 2010 über die staatliche Beihilfe, deren Gewährung Spanien zugunsten der spanischen Rundfunk- und Fernsehanstalt RTVE plant, geht die Europäische Kommission davon aus, dass zwischen dem Zweck der erhobenen Steuern und der Finanzierung der Beihilfe zugunsten von RTVE kein zwingender Zusammenhang stehe und daher die Beihilfe weiterhin mit dem Vertrag vereinbar sei.

Entscheidungen: Beschluss der Europäischen Kommission vom 20. Juli 2010 über die staatliche Beihilfe C 38/09
Kategorie: Wettbewerbsrecht
Preis: EUR 4.80 (Nettopreis EUR 4.00 zzgl. 20.00 % USt.) und zzgl. Versandkosten
ISBN: 1817-8456 (MuR Wien)
Typ: Artikel PDF
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