Beschreibung: | Seit Ende 2009 ist es dem spanischen öffentlich-rechtlichen
Rundfunk RTVE gesetzlich untersagt insbesondere Werbung als Einnahmequelle zu
nutzen. In ihrem Beschluss von 2010 über die staatliche Beihilfe, deren
Gewährung Spanien zugunsten der spanischen Rundfunk- und Fernsehanstalt RTVE
plant, geht die Europäische Kommission davon aus, dass zwischen dem Zweck der erhobenen Steuern und
der Finanzierung der Beihilfe zugunsten von RTVE kein zwingender Zusammenhang
stehe und daher die Beihilfe weiterhin mit dem Vertrag vereinbar sei.
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