Google Street View in der Schweiz - Datenschutzrecht – Persönlichkeitsrecht
Beschreibung:
Bundesverwaltungsgericht: Das schweizerische DSG ist entsprechend dem
Territorialitätsprinzip nur auf Sacherhalte anzuwenden, die sich in der Schweiz
zutragen. Angeknüpft wird an den Ort der Bearbeitung der Personendaten. Die
Veröffentlichung des individualisierenden, nicht rein zufälligen Bildes ohne
die Einwilligung des Betroffenen stellt immer eine Persönlichkeitsverletzung
dar. Die wirtschaftlichen Interessen von Google überwiegen diejenigen der durch
die Identifizierung betroffenen Personen nicht.