Beschreibung: | Generalanwältin Kokott vertritt in ihren Schlussanträgen zu
den Rs C-403/08 und C-429/08 die Ansicht, dass territoriale
Exklusivitätsvereinbarungen bei der Übertragung von Fußballspielen gegen
Unionsrecht verstoßen. Seinen Ausgang nimmt dieses Vorabentscheidungsverfahren
mit dem Import von Decoderkarten aus Griechenland in das Vereinigte Königreich
durch Unternehmen um sie dortigen Gaststätten zu günstigeren Preisen
anzubieten. Nach Meinung der GA sei eine Aufteilung des Binnenmarktes und somit
eine Beschränkung der Dienstleistungsfreiheit nicht gerechtfertigt.
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