Beschreibung: | 2. Abschnitt TKG 2003 – Mitbenutzungsrechte (§§ 8, 9 ) als Möglichkeit bestehende fremde Infrastrukturen insoweit mitzubenutzen, als dies technisch vertretbar und für den Inhaber wirtschaftlich zumutbar ist; Voraussetzungen der Antragstellung, Zulässigkeit von Einwendungen, Entgelt, Rechtsprechung von TKK und VfGH. |